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Mehr Spielraum für Grundstücksbesitzer und Kleingärtner

(09.12.2009) Ausnahmen in kommunalen Baumschutzsatzungen

Hausbesitzer oder Kleingärtner, die auf ihrem eigenen Grundstück einen Baum fällen wollen, stehen oft vor hohen bürokratischen Hürden. Deshalb plant die CDU/FDP-Koalition, Wohngrundstücke und Kleingärten vom Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen auszunehmen. „Wir wollen eine maßvolle Regelung finden, die es Hausbesitzern und Kleingärtnern erlaubt, selbst über die Gestaltung ihres eigenen Grundstücks entscheiden zu können", erklärt Tino Günther, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag.

Auf eine entsprechende Gesetzesänderung haben sich CDU und FDP im Koalitionsvertrag verständigt. Kritik von Umweltverbänden wies Günther zurück: „Niemand kann ernsthaft glauben, dass die Grundstücksbesitzer dann sofort alle ihre Bäume fällen würden. Wir glauben fest an die Vernunft der Bürger: Auch ohne staatliche Gängelung wird niemand seinen Gärten in eine kahle Fläche verwandeln wollen."

Die FDP-Fraktion kämpft bereits seit 2007 gegen rigide Regelungen in kommunalen Baumschutzsatzungen. Mit einer entsprechenden Initiative scheiterten die Freien Demokraten damals in der Opposition jedoch noch an der Mehrheit im Parlament.